Die Anerkennung der Hausordnung gilt als Voraussetzung für die Nutzung der Barstars Fitness Halle!
1. Benutzungsberechtigung
Die Leistungen der Mitgliedschaft dürfen nur vom Kunden selbst genutzt werden und sind nicht übertragbar.
Die Bereiche dürfen nur von Personen genutzt werden, die über die nötigen Kenntnisse verfügen und mindestens per Einführungsvideo eingewiesen wurden.
Von 12-17 Jahre einmaliges Ausfüllen der Einverständniserklärung beim Anmeldeslot.
2. Benutzungsregeln, Anzeigepflicht
V.a. im Ninja- und Calisthenicsbereich besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko und es ist nicht immer Personal da, deshalb sind Vorsicht und Eigenverantwortung erhöht. Der Umfang wird durch folgende Regeln verdeutlicht.
Eine Sicherheitseinweisung erfolgt durch das Einführungsvideo auf der Homepage.
Der Ninja Bereich darf nicht alleine genutzt werden. Es muss immer noch eine weitere Person in der Halle sein.
Es muss größtmögliche Rücksicht auf andere genommen und alles unterlassen werden, was die Gefährdung eines Dritten herbeiführt.
Man muss immer damit rechnen, dass man durch andere oder herunterfallende Gegenstände verletzt werden könnte, weshalb eigenverantwortlich Vorsorge betrieben werden muss.
Gesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden.
Es darf nicht oben auf Sporteinrichtungen geklettert werden.
Hindernisse, Geräte oder Hangelelemente können brechen oder sich lockern, was zur Gefährdung führen kann. Defekte Bestandteile der Halle müssen sofort gemeldet werden.
Jeder Unfall und Sachbeschädigung muss der Halle schriftlich gemeldet werden.
Spinde müssen nach der Nutzung geräumt werden. Barstars darf Spinde, die 24 Stunden belegt sind öffnen und räumen.
Abos dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ansonsten droht eine Strafe (siehe AGB)
Vor Verlassen des Gebäudes, muss sich immer ausgecheckt werden.
3. Hallenregeln
Die Zugangsberechtigung muss beachtet werden.
Laufen, toben, rennen und fangen im Ninja Bereich ist nicht erlaubt.
Gegenstände wie Hanteln oder Ringe müssen wieder an den richtigen Platz zurückgelegt werden und dürfen nur im jeweiligen Bereich genutzt werden.
Im Sportbereich muss besondere Vorsicht geboten werden. Die Gefahrenbereiche (Sturz- und Absprungräume (Fallschutzmatte)) müssen von Gegenständen, Kindern und Personen freigehalten werden.
Die gesamte Halle darf nur mit Hallenschuhen oder Socken betreten werden.
Hindernisse dürfen nicht überklettert werden.
Rücksichtnahme, Fairness, Verantwortung und ein respektvoller Umgang sind wichtig.
Man ist verpflichtet zur Hilfeleistung, Vermeidung von Gefahren und Unterstützung bei Unfällen.
Snacks und Getränke, die von Barstars angeboten werden, müssen gewissenhaft entnommen werden. Der entsprechende Betrag muss hinterlegt werden.
Die Einrichtung des Sportbereiches darf nicht verändert oder mitgenommen werden.
Handy und Kopfhörer müssen gewissenhaft genutzt werden (Aufmerksamkeit ist beeinträchtigt)
Die Sportanlage muss innen und außen sauber gehalten werden. Müll gehört in die dafür vorgesehenen Mülleimer.
Es sind keine Tiere in der Halle gestattet.
Fahrräder müssen draußen bleiben. Barstars übernimmt keine Haftung.
Es darf kein offenes Feuer gemacht und nicht drinnen geraucht werden.
Der Kunde unterliegt der Weisungsbefugnis des Personals
4. Hausrecht
Das Hausrecht liegt bei Barstars und Befugten.
Barstars kann Räumlichkeiten schließen und Personen rausschmeißen.