Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Fitnessverträge

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

(1) Die folgenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Barstars Fitness UG (nachfolgend „Barstars“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend gemeinsam: Parteien oder Vertragsparteien. Einzeln auch: Vertragspartner). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Dem Kunden werden auf der Webseite von Barstars sowohl Verträge für Mitgliedschaften (nachfolgend „Mitgliedschaftsverträge“ genannt) angeboten, als auch Verträge für Tagestickets (Mitgliedschaftsverträge und Tagestickets nachfolgend einheitlich „Fitnessverträge“ genannt). Mitgliedschaften setzen den Abschluss eines Abonnements voraus, Tagestickets berechtigten nur für einen Kalendertag zur Inanspruchnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen aus § 3 der AGB.

 

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden, selbst bei Kenntnis durch Barstars, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich von Barstars schriftlich zugestimmt. Diese AGB der Barstars gelten auch dann, wenn Barstars in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die vertraglich vereinbarten Leistungen vorbehaltlos ausführt.

 

(3) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

(4) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

(5) Barstars ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern und/oder zu ergänzen. Die Änderung wird dem Kunden per Email mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den AGB nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Email an den Kunden, so werden die neuen AGB wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist Barstars berechtigt, den Vertrag fristgemäß zu kündigen.

 

(6) Minderjährige sind nicht berechtigt den Fitnessvertrag online abzuschließen. Sie müssen in Begleitung mindestens eines Erziehungsberechtigten zu einem der Anmeldeslots in der Barstars – Fitnesshalle erscheinen und den Mitgliedschaftsvertrag vor Ort gemeinsam mit dem Erziehungsberechtigten unterzeichnen. Die Zeiten der Anmeldeslots können der Homepage entnommen werden.  

§ 2 Vertragsschluss und Einwilligung zur Videoüberwachung

(1) Die Konditionen für unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung unserer Angebote im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, uns ein Angebot zum Abschluss eines Fitnessvertrages zu unterbreiten.

 

(2) Mit Anfrage auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages oder eines Tagestickets erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Der Kunde versendet die Anfrage nach erfolgreichem Durchlaufen des Registrierungsprozesses über Klicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“, an Barstars. Im Rahmen des Registrierungsprozesses nach § 5 der AGB wird der Kunde über die durchgehende Videoüberwachung der Barstars-Fitnesshalle informiert und um Abgabe der Einwilligung zur Videoüberwachung aufgefordert. Die Abgabe der Einwilligung zur Videoüberwachung ist zwingende Voraussetzung für den Abschluss eines Fitnessvertrages. Verweigert der Kunde die Einwilligung kommt ein Fitnessvertrag nicht zustande und wird das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Fitnessvertrages zurückgewiesen. Barstars wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn Barstars dies ausdrücklich erklärt. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme durch Barstars dar.

 

(3) Barstars ist berechtigt, das in der Anfrage auf Abschluss eines Fitnessvertrages liegende Vertragsangebot innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang bei Barstars anzunehmen. Barstars ist berechtigt, die Annahme des Angebots - etwa nach Prüfung der Bonität des Mitglieds - abzulehnen.

 

(4) Der Vertragstext wird von Barstars gespeichert und dem Mitglied nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.

 

(5) Nach Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages wird dem Mitglied der Chip zur Öffnung der Barstars – Fitnesshalle nach Vereinbarung in der Barstars – Halle überlassen. Schließt der Kunde ein Tagesticket ab, so wird ihm der Zahlencode per E-Mail oder per WhatsApp oder SMS übersandt. Die Form der Übersendung wird dem Kunden im Registrierungsprozess mitgeteilt. Die Parteien können individuell eine Form der Überlassung vereinbaren.

§ 3 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Berechtigung des Kunden, die Barstars – Fitnesshalle während der Öffnungszeiten gegen Entgelt, zu nutzen und im Falle einer Kursbuchung, an dem gebuchten Kurs unter den mitgeteilten Kursbedingungen teilzunehmen. Die Kursbedingungen werden online auf der Webseite der Barstars aufgenommen.  

§ 4 Registrierungsberechtigung

(1) Vor Absendung der Anfrage hat der Kunde den Registrierungsprozess erfolgreich, zu durchlaufen. Barstars ist berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

 

(2) Die Registrierung ist nur erlaubt, wenn der Kunde volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Minderjährigen Personen ist eine Registrierung untersagt. Bei einer juristischen Person muss die Anmeldung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.

§ 5 Registrierung

(1) Der Kunde hat das Registrierungsformular vollständig und korrekt auszufüllen. Es sind keine Spitznamen, Falschangaben, Abkürzungen oder Tarnnamen erlaubt. Der Kunde hat wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben zu seiner Person (nachstehend „Registrierungsdaten" genannt) mitzuteilen. Die Registrierungsdaten sind vom Kunden bei Bedarf zu aktualisieren und Änderungen unverzüglich einzupflegen. Nach Registrierung wird Barstars dem Kunden eine Bestätigungsmail zusenden. Verweigert der Kunde die im Registrierungsprozess abzugebende Einwilligung zur Videoüberwachung, führt dies zum Abbruch des Registrierungsprozesses. Der Kunde hat im Rahmen des Registrierungsprozesses, zu bestätigen, dass er das Einführungsvideo und die darin enthaltenen Sicherheitshinweise zur Kenntnis genommen und verstanden hat. Eine Nichtbestätigung führt zum Abbruch des Registrierungsprozesses.

 

(2) Der Kunde hat den in der Bestätigungsmail eingefügten Link zu bestätigen, damit seine Registrierung erfolgreich abgeschlossen wird. Mit Absendung des Registrierungsformulars durch Betätigen des Buttons „zahlungspflichtig bestellen", gibt der Kunde ein Angebot auf den Abschluss eines Fitnessvertrages ab.

 

(3) Mit erfolgreicher Registrierung wird für den Kunden ein Profil angelegt, auf das der Kunde unter Nutzung seines bei Registrierung hinterlegten Benutzernamens und Passwortes zugreifen kann. Der Kunde hat Benutzernamen und Passwort geheim zu halten und sicherzustellen, dass diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, Barstars unverzüglich über einen Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung bzw. eines Bekanntwerdens seiner Zugangsdaten zu unterrichten. Der Kunde haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter seinen Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Barstars führt keine Überprüfung der Identität der Profilinhaber und der Angaben in den Profilen durch.

 

(4) Der Kunde hat in der Registrierung seine Bankdaten mitzuteilen und im Falle des Abschlusses eines Mitgliedschaftsvertrages, die Barstars zu ermächtigen, die unter § 8 aufgenommene Aufnahmegebühr und die monatlich anfallenden Mitgliedschaftsgebühren für die Dauer der Mitgliedschaft einzuziehen. Erwirbt der Kunde ein Tagesticket, ermächtigt er Barstars zur Abhebung der Tagesgebühr nach § 8.

 

(5) Barstars ist berechtigt, für den Fall, dass der Kunde unwahre, ungenaue oder unvollständige Registrierungsdaten erteilt hat, die zu einer fehlerhaften Individualisierung des Kunden führen können, den Kunden unter angemessener Fristsetzung aufzufordern, die für eine Individualisierung nötigen Daten mitzuteilen und bis zu der erfolgreichen Individualisierung, den Chip zu sperren und dem Kunden hierüber den Zugang zu der Barstars - Fitnesshalle, zu verwehren. Dies gilt auch für den Fall, dass an der Richtigkeit der von dem Kunden im Registrierungsformular angegebenen Bankdaten und/oder deren Zuordnung zu dem Mitglied begründete Zweifel bestehen.

§ 6 Beginn und Dauer der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft beginnt mit Zugang der Bestätigung der Barstars gegenüber dem Mitglied, dass der Anfrage des Mitglieds entsprochen wird.

 

(2) Die Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten. während der Laufzeit eines Mitgliedschaftsvertrages ist eine Kündigung ohne wichtigen Grund ausgeschlossen.

 

(3) Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens einen Monat vor Ende der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend auf unbestimmte Zeit.

 

(4) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

 

(5) Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung bei Barstars maßgeblich. Die Kündigung muss in Schriftform oder in Textform (Bsp. E-Mail) erfolgen.

§ 7 Rückgabepflicht des Chips

Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied den ausgehändigten Chip bei der Barstar-Halle abzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft, so wird die in § 11 Abs. 1 genannte Verlustgebühr fällig.

§ 8 Aufnahmegebühr und Monatsbeiträge

(1) Die jeweils geltenden Gebühren, Tagesgebühr (Gebühr für ein Tagesticket), Aufnahmegebühr, Kursgebühr und Mitgliedsbeiträge, sind in der Preisliste auf unserer Webseite unter https://www.barstars-fitness.de aufgenommen.

 

(2) Mit Beginn der Mitgliedschaft entsteht einmalig eine Aufnahmegebühr. Mit dieser Gebühr sind die Kosten für die Anlage eines individuellen Kundenkontos und eines individuellen Chips mit abgegolten.

 

(3) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. eines Monats im Rahmen der nachfolgenden Einzugsermächtigung erhoben und eingezogen.

 

(4) Die Tagesgebühr und Aufnahmegebühr werden mit Abschluss des Vertrages von dem Konto des Kunden eingezogen. Kursgebühren werden nach erfolgter Buchung des Kurses abgebucht.

 

(5) Für den Fall, dass der Kunde seine Einwilligung zur Videoüberwachung widerruft, werden bereits gezahlte Gebühren nach § 8 nicht erstattet. Zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht fällige Gebühren muss der Kunde nicht zahlen.

 

(6) Der Kunde ist vorleistungspflichtig. Die Einräumung der Zugangsrechte zu der Barstars – Halle und der Nutzungsrechte an der Anlage stehen unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlung der fälligen Gebühren, § 12. Hiervon ausgenommen ist im Falle des Abschlusses eines Mitgliedschaftsvertrages für die Zahlung des monatlichen Mitgliedschaftsbetrages, die Zeit zwischen Vertragsschluss und dem 1. des folgenden Monats. In dieser Zeit ist das Mitglied ohne Zahlung des Mitgliedschaftsbetrages der Zugang eröffnet und die Nutzung gestattet.

§ 9 Hausordnungen und VERBOT DER ALLEINNUTZUNG

(1) Bei Nutzung eines Barstar-Centers unterliegt das Mitglied der in dem Center jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnungen können insb. Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten beinhalten. Die Hausordnung ist auf der Webseite unter www.barstars-fitness.de/rechtliches/hausordnung und hängt in der Barstars-Fitnesshalle aus. 

 

(2) Vor Nutzung der Barstars – Fitnesshalle hat der Kunde das auf der Webseite der Barstars zu www.barstars-fitness.de eingestellte Einführungsvideo zur Kenntnis zu nehmen und die Kenntnisnahme, zu bestätigen. 

 

(3) Dem Kunden ist es nicht gestattet, den ausgewiesenen Ninja Bereich der Barstars- Fitnesshalle zu nutzen, wenn nicht eine weitere Person in der Barstars – Halle anwesend ist.

§ 10 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte und Nutzungsrechte

(1) Die mit Abschluss des Fitnessvertrages erworbenen Nutzungsrechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Barstars möglich.

 

(2) Der Kunde verpflichtet sich Barstars gegenüber, den ihm ausgehändigten Chip nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust des Chips unverzüglich schriftlich bei Barstars zu melden.

 

(3) Verschafft der Kunde einem Dritten ohne Einverständnis der Barstars Zutritt zu der Barstars – Halle und ermöglicht dem Dritten die Anlage in der Barstars – Fitnesshalle, zu nutzen und handelt er hierbei schuldhaft, so ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EURO 200,- verpflichtet. Der Dritte hat für die unberechtigte Nutzung der Anlage eine Nutzungsentschädigung in Höhe von EURO 200,- zu zahlen.

§ 11 Folgen eines Verlustes von Mitgliedskarte/Chip bzw. deren Überlassung an Dritte

Bei Verlust des Chips wird auf Kosten des Kunden Ersatz beschafft. Die Kosten sind der jeweiligen Preisliste auf unserer Webseite, zu entnehmen.

§ 12 Zugangsberechtigung zu einer Barstar-Fitnesshalle

Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung der Barstars-Fitnesshalle berechtigt, wenn es sich bei Zutritt durch seinen Chip ausweisen kann. Der Tageskunde ist nur dann zur Nutzung des Barstars-Halle berechtigt, wenn er bei Zutritt den ihm zugesandten Zahlencode im Zugangsterminal eingibt. Der Zugang steht unter dem Vorbehalt des Zahlungseingangs der Aufnahmegebühr im Falle des Abschlusses eines Mitgliedschaftsvertrages und der Tagesgebühr bei Kauf eines Tagestickets. Bei Nichtzahlung der Aufnahmegebühr oder der Tagesgebühr ist Barstars berechtigt, dem Kunden den Zugang zu der Barstars – Fitnesshalle zu verwehren. 

§ 13 Umfang der geschuldeten Leistungen

(1) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung des gesamten Barstars-Fitnesshallen-Bereichs einschließlich der Sanitäranlagen (WC, Dusche).

(2) Barstars garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte zur Verfügung stehen. 

§ 14 Begleitpersonen/Verzehr mitgebrachter Getränke

(1) Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht gestattet.

(2) Der Verzehr mitgebrachter Getränke und Speisen ist innerhalb der Barstars- Fitnesshalle gestattet. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken ist innerhalb der gesamten Barstar-Fitnesshalle untersagt.

§ 15 Haftungsbeschränkung

(1) Barstars haftet grds. nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Kunden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Barstars, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von Barstars zählt insb., aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der in § 2 des Vertrages genannten Einrichtung.

(2) Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in eine Barstars-Halle zu bringen. Von Seiten Barstars werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch Barstars zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von Barstars in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

§ 16 Kündigungsrechte eines Mitgliedschaftsvertrages durch Barstars

(1) Barstars ist zur fristlosen Kündigung des Fitnessvertrages berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere anzunehmen, wenn

- sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug befindet- der Kunde gegen § 10 Abs. 1 -3 der AGB verstößt,

- der Kunde trotz Abmahnung unter Kündigungsandrohung wiederholt schuldhaft gegen die Hausordnung verstößt

- der Kunde die Sicherheit anderer Kunden durch schuldhafte Verletzung der Hausordnung gefährdet

- der Kunde von seinem Recht auf Widerruf der Einwilligung zur Videoüberwachung Gebrauch macht.

 

(2)  Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich Barstars ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

 

(3) Die Kündigung muss in Schriftform oder in Textform (Bsp. E-Mail) erfolgen.

§ 17 Kündigung durch das Mitglied

(1) Das Mitglied ist insb. unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:

1.     Bei Eintritt einer Schwangerschaft.

2.     Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote der Barstars-Fitnesshalle unmöglich oder schädlich wäre. 

 

(2) Die Kündigung muss in Schriftform oder in Textform (Bsp. E-Mail) erfolgen.

§ 18 Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung

(1) Barstars erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse, Bankverbindung.

 

(2) Zudem werden bei Betreten einer Barstar-Halle die auf dem Chip gespeicherte Kunden – oder Mitgliedsnummer sowie das Datum und die Uhrzeit erfasst. Barstars speichert diese Daten für maximal zwei Monate. Sie dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht.

 

(3) Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Kundendaten erfolgt im Einklang mit der DS-GVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird Barstars hierfür gesondert eine Einwilligung bei des Kunden einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise von Barstars verwiesen.

§ 19 Sonstiges

Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.

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